Gewässerordnung

1.Vor dem Betreten  der Teichanlage ist eine gültige Angelkarte zu lösen.( Am Kiosk) Besucher müssen sich bitte anmelden.

2. Mit zuführen ist ein Unterfangkescher, ein Fischtöter,Messer und ein Behältnis.

3. Das Angeln ist nur mit Einzelhaken erlaubt. 

4. Aalreusen, Aalschnüre oder ähnliches ist VERBOTEN!

5. Das Entnehmen des gefangenen Fisches ist nur mit einem Unterfangkescher erlaubt.

6. Das Töten eines Fisches hat schnell und Fischgerecht zu erfolgen. Betäuben, Herzstich oder aber Kiemenschnitt. Beim Wels ist dran zudenken das dieser 2 Herzen besitzt.

7. Reißen, Keschern und Senken ist verboten.

8. Anfüttern und anlocken der Fische ist untersagt.

9. Fremde Fische ,Stückfisch und Rogen von fremden Fischen sind als Köder VERBOTEN!

10. Das Ausnehmen der gefangenen Fische ist untersagt.( Ab ca. Juni 2021 haben wir einen Schlachtplatz wo das Ausnehmen erlaubt ist.)

11. Hunde sind an der Leine zu führen, Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen. Das mitführen von Hunden geschieht auf eigene Gefahr, hier wird keine Haftung für Verletzungen jeglicher Art des Tieres übernommen.

12.Müll ist mitzunehmen bzw. in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

12.a. Zigaretten gehören in die Aschenbecher und nicht die Natur, bei Verstoß sofortiger Platzverweis.

13. Graskarpfen sind geschützt und schonend zurück zu setzen.

14. Fangberenzung 20 Forellen / Saiblinge pro bezahlter Angelkarte.

15.Grillen ist nur nach Absprache erlaubt.

16. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist folge zu leisten und bei Verlangen die Angelkarte vorzuweisen.

Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung erfolgt ein sofortiger Platzverweis ohne Entschädigung.

Der Inhaber einer gültigen Angelkarte trägt die Haftung für alle Schäden, die er selbst erleidet oder anderen zufügt.

Es gelten die Fischereirechtlichen Bestimmungen!